
Über die eigene Lebenszeit hinaus Gutes tun und für die Zukunft anderer sorgen - viele
Menschen haben diesen Wunsch, wenn sie an das eigene Lebensende denken. Wenn wir Menschen, die
uns nahe stehen, gut versorgt wissen, so besteht möglicherweise der Wunsch, mit dem Nachlass
auch ein gemeinnütziges Werk zu unterstützen. Die Evangelische Stiftung Neinstedter
Anstalten kann in einem Testament bedacht werden. Unsere Stiftung ist von der Erbschaftsteuer
befreit und kann Erbschaften oder Vermächtnisse in vollem Umfang zugunsten ihrer Arbeit
einsetzen. Sie kommen behinderten und kranken Menschen zu Gute, insbesondere dort, wo sie
langfristig angelegte Hilfe brauchen. Wir senden Ihnen gern weitere Informationen zu. Wenn
Sie mehr über die Möglichkeit, unsere Stiftung mit einer Erbschaft oder einem
Vermächtnis zu unterstützen wissen möchten, wenden Sie sich bitte an: