Seit 1993 arbeitet in den Neinstedter Anstalten ein Heimbeirat. Er wird von den Bewohnerinnen und Bewohnern der Neinstedter Anstalten auf 2 Jahre gewählt. Der Heimbeirat arbeitet auf der Grundlage des Heimgesetzes. Der Heimbeirat setzt sich für die Vorstellungen und Wünsche der Bewohnerinnen und Bewohner in Fragen der Unterbringung, Heimordnung, Verpflegung und Freizeitgestaltung ein. Die Beiratsmitglieder besprechen Probleme des täglichen Zusammenlebens und bringen Vorschläge für eine Verbesserung des Wohn- und Lebensumfeldes für Menschen mit Behinderungen ein. Die Arbeit des Beirates wird durch regelmäßige Fortbildungsangebote unterstützt. Entsprechend dem Wohn- und Teilhabegesetz des Landes Sachsen-Anhalt wird der Heimbeirat inzwischen als Bewohnerbeirat beeichnet.